Patientenfürsprecher sind freiwillige, vom Oberbürgermeister für je max. 5 Jahre bestellte Personen, die sich, unabhängig von jeder Institution, für die Belange von stationär untergebrachten Psychiatriebetroffenen einsetzen.
Der Durchblick e. V. koordiniert im Auftrag der Stadt Leipzig die Tätigkeit der Patientenfürsprecher. Ansprechpartnerin ist Katja Fardun, Sozialarbeiterin und Mitarbeiterin in der Kontakt-und Beratungsstelle des Vereins.
Momentan sind insgesamt acht Patientenfürsprecher in der Helios-Parkklinik Probstheida, in der Universitätsklinik für Psychiatrie, in der Soteria, in Sozialtherapeutischen Wohnheimen für Psychisch Kranke sowie im Haftkrankenhaus und Maßregelvollzug tätig. Interessenten können uns gern ansprechen.

Seit 1994 gibt es in Leipzig Fürsprecher für die Patienten in den psychiatrischen Krankenhäusern und sozialpsychiatrischen stationären Einrichtungen. Auch im Maßregelvollzug und Haftkrankenhaus sind sie ansprechbar.

Von Beginn an wird ihre Arbeit vom Durchblick e.V. koordiniert. So haben vor allem Psychiatriebetroffene, ganz im Sinne des Vereins, die Möglichkeit bekommen, ihre eigenen Erfahrungen beratend und unterstützend in die Patientenfürsprechertätigkeit einfließen zu lassen.

Geregelt wird ihr Einsatz im Sächsischen Psychiatrie-Krankengesetz (SächsPsychKG) § 4. Die von der Stadt für max. 5 Jahre berufenen Ehrenamtlichen arbeiten als feste Ansprechpartner zu regelmäßigen Zeiten auf den Stationen/ in den Einrichtungen. Sie haben das Recht auf Zugang zur Einrichtung. Andererseits haben alle Patienten das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu den Patientenfürsprechern.

Die Patientenfürsprecher informieren und beraten die Patienten bei der Durchsetzung von Patientenrechten und vermitteln zwischen ihnen und dem Personal/Ärzten. Sie arbeiten mit der Klinik-/Einrichtungsleitung, der Sächsischen Besuchskommission und dem Psychiatriekoordinator der Stadt zusammen, wenn es darum geht, Schwierigkeiten oder Beschwerden der Patienten zu lösen.

Der Patient entscheidet jederzeit selbst, was besprochen werden soll. Patientenfürsprecher unterliegen der Schweigepflicht.

Einmal monatlich treffen sich alle Leipziger Patientenfürsprecher, um sich in ihrer Arbeit gegenseitig zu unterstützen und rechtlich weiterzubilden. Einmal im Jahr gibt es für alle sächsischen Patientenfürsprecher eine Tagesweiterbildung. Zur ihrer rechtlichen Beratung steht außerdem ein Rechtsanwalt im Durchblick e.V. nach Absprache zur Verfügung.

Zum Patientenfürsprecher kann jeder ernannt werden, der sich diesem Anliegen widmen möchte. Eigene Erfahrungen mit Psychiatrie sind vorteilhaft, jedoch keine Voraussetzung, wohl aber Empathie und der Wille, sich in diesen Bereich von Erkrankungen einzufühlen und für die Anliegen der Patienten einzusetzen. Für ihre Arbeit erhalten die Patientenfürsprecher eine Aufwandsentschädigung.

Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten

§4 Patientenfürsprecher

(1) Für Krankenhäuser und andere stationäre psychiatrische Einrichtungen bestellen die Kreisfreie Stadt oder der Landkreis, in deren Gebiet die Einrichtung liegt, im Benehmen mit den Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften ehrenamtliche Patientenfürsprecher, die nicht in einer solchen Einrichtung tätig sind. Die Patientenfürsprecher prüfen Wünsche und Beschwerden der Patienten und beraten diese. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen Patienten und Mitarbeitern der Einrichtungen. Die Patientenfürsprecher haben Zugang zu den Patienten.

(2) Stellen die Patientenfürsprecher erhebliche Mängel bei der Betreuung fest, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird, informieren sie den Leiter der Einrichtung, den Träger sowie die Besuchskommission.

(3) Patientenfürsprecher werden für maximal fünf Jahre bestellt. Die wiederholte Bestellung für dieselbe Einrichtung ist nicht möglich.

 

23. 11. 2018