Wahlrecht

Die Abschaffung des Wahlausschlusses der betroffenen Bürger wird auch durch das Art. 38 Grundgesetz und Art. 29 UN-Behindertenrechtkonvention gestützt. Im Staatenbericht Deutschland 2015 werden die Wahlausschlüsse als mit den Menschenrechten nicht vereinbar eingestuft.   27.09.2016